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Hilfe bei Energiearmut

Unterstützende Leistungen um Energiekosten zu bewältigen

Sollten Sie sich aufgrund von höheren Energiekosten in einer finanziellen Notlage befinden, können Sie sich gerne an das Jobcenter bei Fragen zu SGB-II-Leistungen (erwerbsfähige Personen) oder an das Jugend- und Sozialamt bei Fragen zu SGB-XII-Leistungen (für nicht erwerbsfähige Personen = Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) wenden und sich beraten lassen.

Weitere Informationen (für erwerbsfähige Personen)

Weitere Informationen (für nicht erwerbsfähige Personen)