Sollten Sie sich aufgrund von höheren Energiekosten in einer finanziellen Notlage befinden, können Sie sich gerne an das Jobcenter bei Fragen zu SGB-II-Leistungen (erwerbsfähige Personen) oder an das Jugend- und Sozialamt bei Fragen zu SGB-XII-Leistungen (für nicht erwerbsfähige Personen = Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) wenden und sich beraten lassen.